Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2023

1. Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Vertragssprache

(1) Wir schließen Aufträge nur zu diesen Bedingungen ab.

(2) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Lacke, Stein (z.B. Arbeitsplatte), beschichtete Holzwerkstoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

 

2. Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutzvorschriften

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn

(a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder

(b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, oder

(c) Sie Unternehmer sind.

Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

 

3. Vertragsschluss, Rücktritt

(1) In unseren Geschäftsräumen

Der Vertrag kommt mit Ihnen durch Unterzeichnung des Auftragsformulars durch unseren Vertreter zustande.

Uns steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.

(2) Außerhalb unserer Geschäftsräume und Fernabsatz

(a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(b) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(c) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an Sie erklärt werden.

(3) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Zulieferer ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

 

4. Lieferfristen und -verzögerungen

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgenden Nummern 7 und 8 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt ihre rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung eigener Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

 

5. Preise, Preisanpassung, Zahlung und Zusatzleistungen

(1) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern.

(2) Wir halten uns ein Jahr ab Vertragsschluss an unsere Preise gebunden.

Sollten sich danach die für unsere Preisberechnung maßgeblichen Kosten, z.B. Material oder Lohnkosten, erhöhen oder ermäßigen oder sonstige Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen, können wir die Preise nach billigem Ermessen entsprechend der veränderten Kosten anpassen und sind hierzu verpflichtet, wenn sich unsere Kosten vermindern. Änderungen einzelner Kostenarten dürfen bzw. müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit kein Ausgleich durch Änderungen anderer Kostenarten erfolgt. Erhöhen sich z.B. die Materialkosten und ermäßigen sich z.B. die Arbeitskosten, sind die Erhöhungen und die Ermäßigungen bei der Preisanpassung auszugleichen. Ein zusätzlicher Gewinn darf für uns weder bei einer Erhöhung noch bei einer Ermäßigung der Preise entstehen.

Wir werden den Zeitpunkt der Preisänderung nach billigem Ermessen wählen.

Wir kündigen Ihnen die Preisanpassung vorher an. Diese Ankündigung erfolgt in Textform und stellt eine Erklärung gemäß § 315 Abs. 2 BGB dar. Verbindlich ist unsere Ankündigung für Sie nur, wenn sie der Billigkeit entspricht (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB). In jedem Fall können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung kündigen, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit Ihrer von der Preisanpassung betroffenen Zahlungsverpflichtungen erheblich übersteigt. Daneben stehen Ihnen weiter die gesetzlichen oder vertraglichen Rechte, sich vom Vertrag zu lösen, zu.

Insbesondere können Sie die von uns vorgenommene Preisanpassung gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB überprüfen lassen.

(3) Bei der Lieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann.

Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude, die Sie zu vertreten haben, verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel von Ihnen bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten für uns oder der von uns beauftragter Personen durch Umstände behindert, die Sie zu vertreten haben, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.

(4) Eventuell für den ordnungsgemäßen Einbau ihrer Küche erforderliche Änderungen der vorhandenen

Leitungsnetze sind von Ihnen zu erbringen.

Bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Hängeschränken) darf die baurechtlich zulässige Belastung von Stockwerksdecken und Wänden nicht überschritten werden.

(5) Bei einer offenen Feuerstelle (Kohleofen, Gasofen, offener Kamin) in der Küche auf einer Wohnebene, muss für Zugluft gesorgt werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns Ihnen gegenüber aus dem Auftrag zustehenden Ansprüche.

(2) Ihnen ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für uns; wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind wir uns darüber einig, dass Sie uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumen. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit der uns nicht gehörender Ware.

(3) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware treten Sie hiermit ihren Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen ihren Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(4) Bis auf Widerruf sind Sie zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 6 (Eigentumsvorbehalt) an uns abgetretenen Forderungen befugt. Sie werden auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit von Ihnen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis von Ihnen zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch Sie gegenüber den Abnehmern verlangen.

(5) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses haben Sie uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(6) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an Sie erfolgt. Sie haben mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

(7) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Ihren Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

7. Mängelrügen, Technische Hinweise

(1) Zeigen Sie einen Mangel an, der gemäß unserer Überprüfung nicht besteht und hatten Sie bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder waren Sie infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so haben Sie uns den entstandenen Schaden zu ersetzen; Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Selbiges gilt, wenn Sie uns den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewähren. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen sind wir insbesondere berechtigt, die bei Ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die von Ihnen verlangte Reparatur, von Ihnen erstattet zu verlangen.

(2) Oberflächen sind, abhängig von Material und Umwelteinflüssen, regelmäßig zu reinigen. Zur Vermeidung von irreparablen Schäden sollten keine Reiniger mit aggressiven Inhaltsstoffen, Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen, Alkohol oder Salmiak oder dergleichen, sondern nur für das jeweilige Material geeignete Reiniger und Tücher verwandt werden.

 

8. Gewährleistung und Verjährung

(1) Bei Mängeln sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(2) Sind Sie Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt jedoch eine Verjährungsfrist der Gewährleistung von einem Jahr.

(3) Sind Sie Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

(4) Die Verjährungsfristen nach Abs. 3 und bei Reparaturarbeiten nach Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen haben.

b) Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

c) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(5) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen für Unternehmer mit der Abnahme.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(7) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(9) Rechte wegen Mängeln stehen Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben.

Eine im Einzelfall abgegebene Haltbarkeitsgarantie steht, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, unter der Bedingung, dass Sie, wie geschuldet, unsere Vergütung bezahlen.

 

9. Haftungsbeschränkung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Kündigung

Kündigen Sie nach § 648 BGB den Vertrag, ohne dass wir dies zu vertreten haben, stehen uns die in § 648 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche können wir die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vertragspreisen abrechnen und darüber hinaus zusätzlich als Ersatz für die sonstigen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 30% des Netto- Teilbetrags aus dem Gesamtpreis verlangen, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die wir bis zur Kündigung noch nicht ausgeführt haben. Dieser pauschalierte Anspruch steht uns nicht zu, wenn Sie nachweisen, dass der uns zustehende Betrag niedriger als die Pauschale ist.

 

11. Streitbeilegung

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: verkauf@frieskuechen.de Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet oder bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

12. Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.

Sind Sie Verbraucher und haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Großwallstadt nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Öffnungszeiten

Großwallstadt
MO-FR: 09:30 Uhr - 18:30 Uhr
SA: 09:30 Uhr - 18:00 Uhr
zur Anfahrt
Wertheim
MO-FR: 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
SA: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
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